Obligatorisches Bundesprogramm 2026

Termine

Tag Datum Zeit Schiessplatz
Mittwoch 17. Juni 17:30 - 20:00 Uhr Bettwiesen
Mittwoch 26. August 17:30 - 20:00 Uhr Tobel

Wer ist 2026 schiesspflichtig

  • Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
  • Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung
  • Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.

Programm

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

Übernahme der Waffe ins Eigentum

Die persönliche Waffe kann bei der Entlassung aus der Armee ins Eigentum übernommen werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

Stgw 90

  • Vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
  • Schiessnachweis: In den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesübungen (Obligatorisches Schiessen / Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen.

Pistole

  • vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
  • ein Schiessnachweis ist nicht notwendig.

Infovideo


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PDF | 140 KB | 17. Oktober 2023

Feldschiessen

Das Feldschiessen 2026 findet in Lommis TG statt.

Termine

Tag Datum Zeit
Samstag 30. Mai noch offen
Sonntag 31. Mai noch offen